Bedingungen und Konditionen

Spaziergänge & Tagesbetreuung

ANZAHLUNG:
Eine Anzahlung von 50 % des Preises ist erforderlich, um Ihre Buchung zu garantieren. Sie erhalten einen Zahlungslink, sobald Sie das Angebot bestätigt haben.

ANNULLIERUNGSPOLITIK:
(Mit 48 Stunden Vorankündigung) Die Anzahlung wird für einen Besuch, den Sie innerhalb von 6 Monaten buchen, gutgeschrieben.

(Bei weniger als 48 Stunden Vorankündigung) wird die Kaution leider einbehalten.

BUCHUNG:
Wir sind nicht in der Lage, Plätze auf unbestimmte Zeit zu halten und behalten uns das Recht vor, andere Buchungen zu bestätigen.

ZAHLUNG:
Die Preise sind wie angegeben, bitte beachten Sie, dass unsere Preise sehr wettbewerbsfähig sind und nicht verhandelbar sind.

Wir möchten die Kunden daran erinnern, dass die Zahlungen am Ende des Dienstes fällig sind. Wir behalten uns das Recht vor, bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Tagen eine Säumnisgebühr zu erheben. Ab dem vierten Tag bis zum vollständigen Zahlungseingang werden täglich 15 € berechnet.

POLITIK FÜR AUSGESETZTE HUNDE

Gemäß Artikel 28 des toskanischen Regionalgesetzes 59/2009 ist Cammino Canino gesetzlich verpflichtet, den Behörden zu melden, wenn ein Tier ausgesetzt wurde.

Sollte ein Hund nicht abgeholt werden oder die Zahlung bis zur vereinbarten Abholzeit nicht erfolgt sein und 72 Stunden vergehen, ohne dass eine Lösung gefunden wird, behält sich Cammino Canino das Recht vor, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund in Pension zu nehmen und das rechtliche Verfahren für die Unterbringung oder die Vermittlung des Hundes zur Adoption durch zugelassene Tierheime einzuleiten, in voller Übereinstimmung mit den regionalen Vorschriften.

Nach Artikel 727 des italienischen Strafgesetzbuchs ist das Aussetzen von Tieren definiert als:

"Wer Haustiere oder Tiere, die gewöhnlich in Gefangenschaft gelebt haben, aussetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 Euro bestraft."

Dieses Gesetz dient dem Schutz von Tieren vor Vernachlässigung und Aussetzung. Wichtig ist, dass sich das Aussetzen nicht auf das Zurücklassen eines Tieres an einem öffentlichen Ort beschränkt, sondern auch die Weigerung oder das Versäumnis, ein Tier aus einer Betreuungseinrichtung wie einem Zwinger, einer Tierpension oder einem Tiersitter abzuholen, umfasst. Tierhalter sind gesetzlich dafür verantwortlich, dass die Gebühren rechtzeitig eingezogen und bezahlt werden. Andernfalls kann es zu rechtlichen Schritten und zusätzlichen Kosten kommen und wird nach italienischem Recht als Aussetzen des Tieres behandelt.

Kurzübernachtung (4 Tage oder weniger)

ANZAHLUNG:
Eine Anzahlung von 50 % des Preises ist erforderlich, um Ihre Buchung zu garantieren. Sie erhalten einen Zahlungslink, sobald Sie das Angebot bestätigt haben.

ANNULLIERUNGSPOLITIK:
(Mit 48 Stunden Vorankündigung) Die Anzahlung wird für einen Besuch, den Sie innerhalb von 6 Monaten buchen, gutgeschrieben.

(Bei weniger als 48 Stunden Vorankündigung) wird die Kaution leider einbehalten.

BUCHUNG:
Wir können Termine nicht auf unbestimmte Zeit festhalten und behalten uns das Recht vor, andere Buchungen zu bestätigen.

ZAHLUNG:
Die Preise sind wie angegeben, bitte beachten Sie, dass unsere Preise sehr wettbewerbsfähig sind und nicht verhandelbar sind.

Wir möchten die Kunden daran erinnern, dass die Zahlungen am Ende des Dienstes fällig sind. Wir behalten uns das Recht vor, bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Tagen eine Säumnisgebühr zu erheben. Ab dem vierten Tag bis zum vollständigen Zahlungseingang werden täglich 15 € berechnet.

POLITIK FÜR AUSGESETZTE HUNDE

Gemäß Artikel 28 des toskanischen Regionalgesetzes 59/2009 ist Cammino Canino gesetzlich verpflichtet, den Behörden zu melden, wenn ein Tier ausgesetzt wurde.

Sollte ein Hund nicht abgeholt werden oder die Zahlung bis zur vereinbarten Abholzeit nicht erfolgt sein und 72 Stunden vergehen, ohne dass eine Lösung gefunden wird, behält sich Cammino Canino das Recht vor, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund in Pension zu nehmen und das rechtliche Verfahren für die Unterbringung oder die Vermittlung des Hundes zur Adoption durch zugelassene Tierheime einzuleiten, in voller Übereinstimmung mit den regionalen Vorschriften.

Nach Artikel 727 des italienischen Strafgesetzbuchs ist das Aussetzen von Tieren definiert als:

"Wer Haustiere oder Tiere, die gewöhnlich in Gefangenschaft gelebt haben, aussetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 Euro bestraft."

Dieses Gesetz dient dem Schutz von Tieren vor Vernachlässigung und Aussetzung. Wichtig ist, dass sich das Aussetzen nicht auf das Zurücklassen eines Tieres an einem öffentlichen Ort beschränkt, sondern auch die Weigerung oder das Versäumnis, ein Tier aus einer Betreuungseinrichtung wie einem Zwinger, einer Tierpension oder einem Tiersitter abzuholen, umfasst. Tierhalter sind gesetzlich dafür verantwortlich, dass die Gebühren rechtzeitig eingezogen und bezahlt werden. Andernfalls kann es zu rechtlichen Schritten und zusätzlichen Kosten kommen und wird nach italienischem Recht als Aussetzen des Tieres behandelt.

Lange Übernachtung (über 4 Tage)

ANZAHLUNG:
Eine Anzahlung von 50 % des Preises ist erforderlich, um Ihre Buchung zu garantieren. Sie erhalten einen Zahlungslink, sobald Sie das Angebot bestätigt haben.

ANNULLIERUNGSPOLITIK:
(mit 72 Stunden Vorankündigung) Die Anzahlung wird für einen Besuch, den Sie innerhalb von 6 Monaten buchen, gutgeschrieben.

(Bei weniger als 72 Stunden Vorankündigung) wird die Kaution leider einbehalten.

BUCHUNG:
Wir können Termine nicht auf unbestimmte Zeit festhalten und behalten uns das Recht vor, andere Buchungen zu bestätigen.

ZAHLUNG:
Die Preise sind wie angegeben, bitte beachten Sie, dass unsere Preise sehr wettbewerbsfähig sind und nicht verhandelbar sind.

Wir möchten die Kunden daran erinnern, dass die Zahlungen am Ende des Dienstes fällig sind. Wir behalten uns das Recht vor, bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Tagen eine Säumnisgebühr zu erheben. Ab dem vierten Tag bis zum vollständigen Zahlungseingang werden täglich 15 € berechnet.


Die Gebühren werden für einen Zeitraum von 24 Stunden ab dem Zeitpunkt der Lieferung berechnet. Danach wird der Stundensatz für die Tagesbetreuung angewendet. Eine Übernachtung, die z. B. am Montag um 15.00 Uhr beginnt und spätestens am Freitag um 15.00 Uhr endet, wird als 4 Nächte gerechnet. Eine Übernachtung, die am Montag um 15:00 Uhr beginnt und am Freitag um 20:00 Uhr endet, wird jedoch als 4 Nächte + 5 Stunden Tagesbetreuung zum regulären Tarif gezählt.

POLITIK FÜR AUSGESETZTE HUNDE

Gemäß Artikel 28 des toskanischen Regionalgesetzes 59/2009 ist Cammino Canino gesetzlich verpflichtet, den Behörden zu melden, wenn ein Tier ausgesetzt wurde.

Sollte ein Hund nicht abgeholt werden oder die Zahlung bis zur vereinbarten Abholzeit nicht erfolgt sein und 72 Stunden vergehen, ohne dass eine Lösung gefunden wird, behält sich Cammino Canino das Recht vor, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund in Pension zu nehmen und das rechtliche Verfahren für die Unterbringung oder die Vermittlung des Hundes zur Adoption durch zugelassene Tierheime einzuleiten, in voller Übereinstimmung mit den regionalen Vorschriften.

Nach Artikel 727 des italienischen Strafgesetzbuchs ist das Aussetzen von Tieren definiert als:

"Wer Haustiere oder Tiere, die gewöhnlich in Gefangenschaft gelebt haben, aussetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 Euro bestraft."

Dieses Gesetz dient dem Schutz von Tieren vor Vernachlässigung und Aussetzung. Wichtig ist, dass sich das Aussetzen nicht auf das Zurücklassen eines Tieres an einem öffentlichen Ort beschränkt, sondern auch die Weigerung oder das Versäumnis, ein Tier aus einer Betreuungseinrichtung wie einem Zwinger, einer Tierpension oder einem Tiersitter abzuholen, umfasst. Tierhalter sind gesetzlich dafür verantwortlich, dass die Gebühren rechtzeitig eingezogen und bezahlt werden. Andernfalls kann es zu rechtlichen Schritten und zusätzlichen Kosten kommen und wird nach italienischem Recht als Aussetzen des Tieres behandelt.

Concierge-Dienste (Tierarzttermin, Friseurtermin und mehr)

ANZAHLUNG:
Eine Anzahlung von 50 % des Preises ist erforderlich, um Ihre Buchung zu garantieren. Sie erhalten einen Zahlungslink, sobald Sie das Angebot bestätigt haben.

ANNULLIERUNGSPOLITIK:
(Mit 24 Stunden Vorankündigung) Die Anzahlung wird für einen Besuch, den Sie innerhalb von 6 Monaten buchen, gutgeschrieben.

(Bei weniger als 24 Stunden Vorankündigung) wird die Kaution leider einbehalten.

TRANSPORT- & TERMINGEBÜHREN:
Der Hundehalter ist für alle Kosten verantwortlich, einschließlich Concierge- und Taxigebühren sowie alle Kosten im Zusammenhang mit dem Termin.

BUCHUNG:
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Wir möchten die Kunden daran erinnern, dass die Zahlungen am Ende des Dienstes fällig sind. Wir behalten uns das Recht vor, bei einem Zahlungsverzug von mehr als drei Tagen eine Säumnisgebühr zu erheben. Ab dem vierten Tag bis zum vollständigen Zahlungseingang werden täglich 15 € berechnet.

POLITIK FÜR AUSGESETZTE HUNDE

Gemäß Artikel 28 des toskanischen Regionalgesetzes 59/2009 ist Cammino Canino gesetzlich verpflichtet, den Behörden zu melden, wenn ein Tier ausgesetzt wurde.

Sollte ein Hund nicht abgeholt werden oder die Zahlung bis zur vereinbarten Abholzeit nicht erfolgt sein und 72 Stunden vergehen, ohne dass eine Lösung gefunden wird, behält sich Cammino Canino das Recht vor, sofortige Maßnahmen zu ergreifen, um den Hund in Pension zu nehmen und das rechtliche Verfahren für die Unterbringung oder die Vermittlung des Hundes zur Adoption durch zugelassene Tierheime einzuleiten, in voller Übereinstimmung mit den regionalen Vorschriften.

Nach Artikel 727 des italienischen Strafgesetzbuchs ist das Aussetzen von Tieren definiert als:

"Wer Haustiere oder Tiere, die gewöhnlich in Gefangenschaft gelebt haben, aussetzt, wird mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe von 1.000 bis 10.000 Euro bestraft."

Dieses Gesetz dient dem Schutz von Tieren vor Vernachlässigung und Aussetzung. Wichtig ist, dass sich das Aussetzen nicht auf das Zurücklassen eines Tieres an einem öffentlichen Ort beschränkt, sondern auch die Weigerung oder das Versäumnis, ein Tier aus einer Betreuungseinrichtung wie einem Zwinger, einer Tierpension oder einem Tiersitter abzuholen, umfasst. Tierhalter sind gesetzlich dafür verantwortlich, dass die Gebühren rechtzeitig eingezogen und bezahlt werden. Andernfalls kann es zu rechtlichen Schritten und zusätzlichen Kosten kommen und wird nach italienischem Recht als Aussetzen des Tieres behandelt.